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Das Info-Update
   März 2011: Schwarz-gelbe Bundesregierung lehnt ein Haltungsverbot von Wildtieren im Zirkus weiterhin ab

Hier finden Sie eine Übersicht von allen aktuellen politischen Initiativen für ein Haltungsverbot: www.tierschutzwatch.de

Oktober 2010: Verbände fordern Wildtierverbot in Zirkussen

Am 7. Oktober 2010 ging im Namen von 19 Tierschutzverbänden ein Schreiben an alle Vorsitzenden und Tierschutzpolitischen Sprecher der Fraktionen, in dem das Bündnis die Parteien auffordert, sich auf einen fraktionsübergreifenden Antrag für ein Wildtierverbot in Zirkussen zu einigen. Der Bundesrat hatte bereits im Oktober 2003 eine Entschließung verabschiedet, die die Haltung bestimmter wild lebender Tierarten im Zirkus verbietet. Sieben Jahre später ist diese wichtige Forderung von der Bundesregierung noch immer nicht umgesetzt worden. Leider blieb die CDU/CSU-Fraktion bei ihrer Blockadehaltung und lehnte eine Initiative zum Verbot der Haltung von Wildtieren im Zirkus ab.

April 2010: Bundestierärztekammer fordert Verbot von Wildtieren im reisenden Zirkus

Die Bundestierärztekammer (BTK) fordert ein generelles Verbot von Wildtieren im Zirkus auf Reisen. Eine artgemäße und verhaltensgerechte Wildtierhaltung ist praktisch nicht möglich, da reisende Zirkusse häufig ihren Standort wechseln und Gastspiele mitten in der Stadt durchführen. »Wildtiere sind im Zirkus heute nicht mehr akzeptabel, denn die Erkenntnisse über die Bedürfnisse von Wildtieren haben sich stark erweitert« betont Prof. Mantel, Präsident der Bundestierärztekammer.

März 2008: Zirkusregisterverordnung tritt in Kraft

Im März 2008 ist die Zirkusregisterverordnung in Kraft getreten, die den Vollzugsbehörden ermöglichen soll, Informationen über reisende Zirkusbetriebe leichter auszutauschen und Verstöße gegen das Tierschutzgesetz effektiver zu bekämpfen. Die praktische Umsetzung dieser Verordnung ist bislang jedoch nicht gegeben, da sich die Bundesländer bei der Umsetzung noch nicht einig sind.

Haltung von Wildtieren mit Tierschutzgesetz unvereinbar

Der Bundesverband Menschen für Tierrechte ist wie die Mehrzahl der Bundesländer - überzeugt: Spezielle Verbote und drastische Einschränkungen von Wildtierhaltungen sind schon auf der Basis des heutigen Tierschutzgesetzes möglich, ja sogar überfällig.

Insbesondere die Haltung von Affen, Bären und Elefanten in Zirkussen, sondern auch in Zoos ist in krassem Maße mit den Anforderungen des Tierschutzgesetzes (1) unvereinbar. Daher wäre ein grundsätzliches Verbot für alle Haltungseinrichtungen durchaus angezeigt und würde im Übrigen durch das Tierschutzgesetz abgedeckt.

Die Erlaubnis zur Haltung dieser Tierarten dürfte dann nur erteilt werden, wenn entsprechende und noch zu erstellende Haltungskriterien erfüllt werden. Der Eingriff in die freie Berufswahl ist nach Auffassung des Bundesverbandes zulässig und geboten, weil nur ein grundsätzliches Haltungsverbot einen effektiven Tierschutz gewährleistet. Das Staatsziel Tierschutz rechtfertigt also durchaus, den Tierschutz als ein »überragend wichtiges Gemeinschaftsgut« einzustufen und somit auch die freie Berufswahl einzuschränken. Die Tatsache, dass das Berufsbild des Dompteurs oder Tierlehrers kein anerkannter Lehrberuf ist, kann hierbei als zusätzliches Argument dienen.

(1) § 13 Absatz 3


 

 
 
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